AGB der Sunweb.de Reisen GmbH
Stand: 01.11.2007
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge
Lieber Kunde,
die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Anmelder der Reise und uns, Ihrem Veranstalter, der Sunweb.de Reisen GmbH.
1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie als Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsabschluß senden wir Ihnen die Reisebestätigung unverzüglich zu.
Sollte der Inhalt unserer Bestätigung einmal vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweichen, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt der Vertrag zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 75 EUR nicht übersteigt, kann der volle Reisepreis auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Ebenso sind separat gebuchte Reiseversicherungen in vollem Umfang sofort zur Zahlung fällig.
Im Regelfall zahlen Sie jedoch bitte 20% des Reisepreises bei Vertragsabschluss an. Dieser Betrag wird mit Aushändigung des Sicherungsscheines an Sie zur Zahlung an uns fällig. Der restliche Reisepreis muss bis spätestens 35 Tage vor Reisebeginn bei uns eingegangen sein, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 6b genannten Gründen abgesagt werden kann. Wir behalten uns das Recht vor, fällige Kreditkartenzahlungen bei Bedarf über ein von uns beauftragtes Dienstleistungsunternehmen einziehen zu lassen. Wenn wir als Reisemittler auftreten, können nur die Zahlungsarten angenommen werden, die vom Veranstalter angeboten werden. Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig bei uns ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die in Ziffer 5 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend zu machen.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt oder im Internet, bzw. aus unseren hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren werden.
Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich bestätigen. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Fähre, Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen unsererseits.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen änderung einer wesentlichen Reiseleistung können wir Ihnen gegebenenfalls einen kostenlosen Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung anbieten.
4.2 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Im Falle einer nachträglichen änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen nach dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anbieten können.
4.3 Die vorgenannten Rechte machen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung der änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises uns gegenüber schriftlich geltend.
5.Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt durch den Kunden:
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
Diesen Anspruch können wir auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes Ihres Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Maßgeblich für den Zeitpunkt Ihres Rücktritts ist der Zugang Ihrer diesbezüglichen schriftlichen Erklärung bei uns. Zugänge außerhalb unserer öffnungszeiten werden so behandelt als seien sie am nächsten Arbeitstag eingegangen. Geht die Information über Ihren Nichtantritt nicht bis spätestens am zweiten Tag nach geplantem Reiseantritt bei uns ein, so gilt die Reise als angetreten.
Wir können
bei Rücktritt bis zum 43. Tag vor Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises,
bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des Gesamtpreises,
bei Rücktritt bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises,
bei Rücktritt bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises,
bei Rücktritt bis zu einem Tag vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises,
bei Nichtantritt der Reise 95 % des Gesamtpreises als Ersatzanspruch fordern.
In jedem Fall bleibt es Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns im Zusammenhang mit Ihrem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.2 Umbuchungen
Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), so sind wir berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:
bis 90. Tag vor Reiseantritt bis zu 30,00 EUR
bis 42. Tag vor Reiseantritt bis zu 50,00 EUR
änderungswünsche, die nach Ablauf der o.g. Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, i.d.R. nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei anderweitigen, geringfügigen änderungen behalten wir uns das Recht vor, nur eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro zu berechnen.
5.3 Ersatzperson
Unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums kann jeder angemeldete Reiseteilnehmer bis zum Reisebeginn uns gegenüber verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können jedoch dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter
In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Reisender die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grund den Vertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen.
b) Bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und von uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Eigene Leisungen:
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Landes-, Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, selbst wenn sie Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 Erfüllungsgehilfen:
Wir haften entsprechend Ziffer 10 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9. Gewährleistung
9.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenen Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den örtlichen Leistungsträger (Hotel, Fährgesellschaft o.ä.). Sollten Sie hier nicht weiterkommen, wenden Sie sich im zweiten Schritt an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet, sofern in Ihren Reiseunterlagen angegeben, oder direkt an uns.
Wir können die gewünschte Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ebenfalls können wir auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
9.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen und vor Ort Abhilfe zu verlangen.
9.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung an uns - kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
9.4 Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
10. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben sollten, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung:
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Deliktische Haftungsbeschränkung:
Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden je Kunde und Reise bis max. 4.100,00 EUR. übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
11.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.4 Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
11.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Fähre, Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haften wir nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 11.1 bis 11.4 genannten Grundsätzen beschränkt.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.
Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir oder unser Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Für Klagen Ihrerseits gegen uns gilt Frankfurt am Main als Gerichtsstand. Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz als Gerichtsstand maßgebend, es sei denn Sie sind Vollkaufmann oder eine Person, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand wiederum Frankfurt am Main.
Sunweb.de Reisen GmbH
Gerbermühlstr. 9
D-60594 Frankfurt
Telefon: +49 (0)69-1532 5580
Telefax: +49 (0)69-1532 55819
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Amtsgericht Frankfurt HRB 90416